Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Arbeitsrecht ist das Recht der abhängig Beschäftigten. Es dient dem Schutz der Arbeitnehmer. Der Schutzgedanke des Arbeitsrechts rührt aus der einfachen Grunderkenntnis, dass der abhängig Beschäftigte nur seine Arbeitskraft einsetzen kann, um seine Existenz zu sichern. Er unterwirft sich der Weisung des Arbeitgebers, neben seinem Vollzeitarbeitsverhältnis besteht im Regelfall keine Möglichkeit, seine Arbeitskraft sinnvoll unternehmerisch einzusetzen. Die moderne Arbeitswelt erfordert von den Beschäftigten eine hohe Flexibilität, die trotz reduzierter Arbeitszeitregelung vielfach eine weitreichende Verfügbarkeit für den Arbeitgeber mit sich bringt. Der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet in der Regel Existenzgefahr, weil ein auskömmliches Leben durch sozialrechtliche Transferleistungen auf Dauer nicht gesichert ist. Das Arbeitsrecht schützt also den Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis vor Benachteiligung und gesundheitlicher Gefährdung, ebenso wie vor dem unvermittelten Arbeitsplatzverlust.