Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht ist das Recht der abhängig Beschäftigten. Es dient dem Schutz der Arbeitnehmer. Der Schutzgedanke des Arbeitsrechts rührt aus der einfachen Grunderkenntnis, dass der abhängig Beschäftigte nur seine Arbeitskraft einsetzen kann, um seine Existenz zu sichern. Er unterwirft sich der Weisung des Arbeitgebers, neben seinem Vollzeitarbeitsverhältnis besteht im Regelfall keine Möglichkeit, seine Arbeitskraft sinnvoll unternehmerisch einzusetzen. Die moderne Arbeitswelt erfordert von den Beschäftigten eine hohe Flexibilität, die trotz reduzierter Arbeitszeitregelung vielfach eine weitreichende Verfügbarkeit für den Arbeitgeber mit sich bringt. Der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet in der Regel Existenzgefahr, weil ein auskömmliches Leben durch sozialrechtliche Transferleistungen auf Dauer nicht gesichert ist. Das Arbeitsrecht schützt also den Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis vor Benachteiligung und gesundheitlicher Gefährdung, ebenso wie vor dem unvermittelten Arbeitsplatzverlust.

Sollten Sie eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten haben oder fühlen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber während der Ausführung Ihrer Tätigkeit oder im Bewerbungsverfahren benachteiligt, haben Sie kein zufriedenstellendes Zeugnis erhalten, so stehen wir Ihnen mit kompetenten Ansprechpartnern zur Verfügung.

Daneben helfen wir Ihnen auch in anderen persönlichen Belangen wie Mobbing am Arbeitsplatz oder anderweitigen arbeitsbedingten psychischen wie physischen Belastungssituationen.

Das Bild bliebe unvollständig, wenn man nicht auch noch berücksichtigen würde, dass das Sozialrecht und das Arbeitsrecht eng ineinander greifen. So hängen etwa Kündigungsschutz und die Bedingungen über die Gewährung von Arbeitslosengeld I und II eng miteinander zusammen.

In einem persönlichen Gespräch werden zusammen mit Ihnen die Möglichkeiten der Rechtsverteidigung oder aber der Rechtsverfolgung besprochen und entsprechend umgesetzt.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Unternehmen und Vereine

Wir vertreten bundesweit Arbeitgeber aller Branchen. Vom großen Mittelständler bis zum Start Up und Vereine – wir beraten Sie zu allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts.

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen:

§ Allgemeine arbeitsrechtliche Beratung
Unter „allgemeiner arbeitsrechtlicher Beratung“ verstehen wir die Dauerberatung zumeist mittelständischer Unternehmen und Vereine. Hierzu bieten wir Ihnen passende Rahmenvereinbarungen an, auf Basis derer wir sämtliche im Tagesgeschäft auftauchenden Fragen unverzüglich beantworten. Hierfür steht Ihnen ein fester Ansprechpartner zur Verfügung.
§ Prozessvertretung
Die forensische Tätigkeit liegt uns besonders am Herzen. Wir vertreten Arbeitgeber in sämtlichen individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten deutschlandweit vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
§ Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Bei Kündigungen begleiten wir Ihr Unternehmen von der strategischen Vorgehensweise bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Für einvernehmliche Beendigungen verhandeln und gestalten wir Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträge. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen helfen wir, Sperrzeiten, Ruhenszeiträume oder sonstige Probleme bei der Zahlung von Arbeitslosengeld zu vermeiden, die oft einer Einigung im Wege stehen.

Auch bei solchen Angelegenheiten werden in einem persönlichen Gespräch zusammen mit Ihnen die Möglichkeiten der Rechtsverteidigung oder aber der Rechtsverfolgung besprochen und entsprechend umgesetzt.

Brandestraße 3, 30519 Hannover

Fax: 0511 – 84 85 871

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