Formularservice

Hier im Formularservice haben Sie die Möglichkeit zur Vorbereitung auf den Termin bei uns die nachfolgenden Formulare herunter zuladen und ausgefüllt zu dem vereinbarten Besprechungstermin mitzubringen.

Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine Sozialleistung für den Ratsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht, wie zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung. Maßgeblich ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Beratungshilfe wird, nach einer entsprechenden Prüfung des jeweils zuständigen Amtsgerichts, gewährt für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

Prozesskostenhilfe?

Ein Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Wer eine Klage erheben will, muss also für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine Vertretung – z.B. durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater – vor oder ist aus sonstigen Gründen eine Vertretung notwendig, kommen die Kosten für diese hinzu.

Die Prozesskostenhilfe will Beteiligten, die diese Kosten nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglichen.